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Schlag gegen die Hundemafia Es ist ein grausames Geschäft: Hundewelpen werden in Osteuropa unter schlimmen Bedingungen gezüchtet, um dann im Westen billig ver

Es ist ein grausames Geschäft: Hundewelpen werden in Osteuropa unter schlimmen Bedingungen gezüchtet, um dann im Westen billig verkauft zu werden. Wegen eines aktuellen Falls aus Nürnberg fordern Tierschützer jetzt EU-weite Konsequenzen. Denn dort hat der Zoll 77 kleine Welpen in einem Laster gefunden, der nach Spanien unterwegs war.

 

77 Welpen leben seit zwei Tagen verstört und verängstigt im Nürnberger Tierheim in Quarantäne. Manche von ihnen sind so schwach, dass sie auf der Krankenstation liegen. „Das sind vor allem die ganz jungen, die vier bis sechs Wochen alt sind. Die brechen jetzt nach und nach zusammen. Da ist jedes zweite Tier am Tropf“, sagt Tierpflegerin Heike Weber. „Teilweise waren die Schubladen nur 20 cm hoch, sodass die Hunde nicht drin stehen konnten. Es war kalt und dunkel. Keine schöne Situation.“

 

Hunde in schlechtem Zustand

Die Tierschützer gehen davon aus, dass die Hunde mehr als 17 Stunden in dem Transporter eingesperrt waren. Nach Spanien sollte es gehen, um die Tiere dort für wenige hundert Euro zu verkaufen. Sechs bis sieben Mal im Jahr meldet sich der Nürnberger Zoll mit solchen Funden bei Veterinärin Daniele Rickert: „Was man an so einem Hund spart, zahlt man dann an den Tierarztkosten. Und man hat dann sein Leben lang nicht so furchtbar viel Spaß an so einem Hund.“

 

Deswegen raten Tierschützer vehement davon ab, Hunde über das Internet oder auf Parkplätzen zu kaufen. Die jetzt gefundenen 77 Welpen sind gerade mal vier bis acht Wochen alt. Die Händler arbeiten mit gefälschten Papieren. Die Tiere sind ihnen egal, ihnen geht es nur ums Geld. "Natürlich zählen die auf das Mitleid der Leute und aus Mitleid kaufen dann viele. Doch für einen gekauften Hund, kommen zehn nach", so Heike Weber. Die 77 Hunde im Nürnberger Tierheim sollen jetzt erstmal in Ruhe zu Kräften kommen. Und den meisten von ihnen wird das - trotz der vielen Strapazen die sie hinter sich haben - auch gelingen.

 

Betzdorf - Nach der Veröffentlichung des Tierquälervideo fürchtet die Polizei um die Sicherheit des Mannes, der beim gefühllosen Einschlagen auf einen Hundewelpen zu sehen ist. Er soll vorübergehend abtauchen. Die Urteile für solche Fälle von 

 

er Film zeigt den Mann aus der Verbandsgemeinde Betzdorf dabei, wie er einen kleinen Hund am Nacken packt und ihn mehrfach brutal auf den Kopf schlägt. 

 

Das Video kursierte am Freitag auf immer mehr Seiten im Netz. Bei der Betzdorfer Polizei stand das Telefon nicht mehr still. Auch andere Dienststellen, sogar in München, wurden mit weiteren Strafanzeigen zu dem Fall konfrontiert. Die Betzdorfer Beamten stellen daher klar: "Alle strafrechtlich relevanten Möglichkeiten werden ausgeschöpft. Der Fall hatte und hat Priorität.“ 

 

Wie die Polizei berichtet, hatte die Ex-Freundin den 20-Jährigen bereits am 17. Februar angezeigt. Demnach hatte sie das Video von ihm per „WhatsApp" auf ihr Handy geschickt bekommen. Er kündigte dort an, „den Bastard zu töten" und drohte jedem, der ihn provoziert, würde es genauso ergehen. Die Polizei rückte am 17. Februar sofort aus, nahm den Hund mit und übergab ihn in die Obhut einer Tierschutzvereinigung. Ein Tierarzt stellte eine Gehirnerschütterung und eine Prellung am Auge fest, zudem fehlte dem Tier ein Zahn. Der Mann kam noch am 17. Februar für einige Tage in eine psychiatrische Einrichtung. 

 

Strafverfahren läuft 

 

„Fest steht bereits, dass der 20-Jährige seinen Hund nie mehr wiedersehen wird", heißt es von der Polizei. Der Täter wird sich einem Strafverfahren stellen müssen. Inzwischen muss die Polizei aber erst einmal für seine Sicherheit sorgen - und muss auch noch andere Ermittlungen in dem Fall führen. Seine Adresse war vielfach verbreitet worden, nachdem das Video ins Netz gewandert war. Wer es hochgeladen hat oder hochlädt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Dazu gab es auch Lynchaufrufe, die Polizei fährt zumindest verstärkt Streife an seiner Adresse. Sie will dem Mann nahelegen, vorerst woanders unterzukommen. Möglicherweise ist er das auch bereits - angetroffen hatten ihn die Polizisten bis zum Freitagmittag nicht. 

 

Welches Strafmaß ist angemessen? 

 

Kaum hatte die RZ auch auf ihrer Facebookseite über den Fall berichtet, begann eine lebhafte Diskussion über Tierquälerei. Etliche Einträge waren dabei selbst Straftatbestände und wurden gelöscht. Häufig befassten sich die Einträge mit der Frage, welches Strafmaß ein Täter für Tierquälerei zu erwarten hat. 

 

In Deutschland sind im Tierschutzgesetz bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe vorgesehen, wenn jemand ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.* Zusätzlich kann auch noch die Sachbeschädigung in Frage kommen. Tiere sind zwar nach dem Gesetz keine Sachen, es gelten aber Vorschriften wie für Sachen, sie können demnach "zerstört oder beschädigt" werden: Das gilt, wenn das Tier nicht dem Täter gehört. Es greift aber bei einer Tierquälerei, nur zusätzlich, und bei einer Tierquälerei muss anders als bei einer Sachbeschädigung von Amts wegen ermittelt werden muss. 

 

Die Gerichte urteilen unterschiedlich: Das Amtsgericht München verurteilte 2011 einen Mann, der eine Katze zu Tode gequält hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Ein Täter, der Katzenbabys getötet hatte, wurde vom Amtsgericht Reinbek 2012 zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt, auch ein Mann, der einen Schäferhund aus dem vierten Stock warf, erhielt in Düsseldorf nur eine Geldstrafe von 1000 Euro in 100 Tagessätzen – wegen „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“. Das Amtsgericht Wetzlar verurteilte 2007 einen Mann, der ein Schaf brutal getötet hatte, zu einer dreijährigen Haftstrafe und zu 150 Sozialstunden. 

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